§57a

§57a "Pickerl" Überprüfung

Einfach und schnell zu Pickerl. Hol dir gleich deinen Wunschtermin für die §57a Überprüfung bei Auto Bernhard.

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Kundenbewertung "Sehr gut"
4,6 von 126 Bewertungen
  • Kurzfristige Termine
  • Vernünftige Beratung
  • 100% Verlässlichkeit
  • Faire Werkstatt-Preise

Pickerl fällig? Wird gemacht

Schon wieder ein Jahr vorüber und dein Fahrzeug muss zur §57a Begutachtung? Egal ob Pkw, Lkw, Motorrad oder Anhänger – unsere Profis sorgen für die nötige Verkehrs- und Betriebssicherheit. Im Falle gravierender Mängel, können wir notwendige Reparaturen in unserer Kfz-Werkstatt rasch und kostengünstig durchführen. So bringen wir dein Gefährt sicher und schnell durchs Pickerl.

§57a Überprüfung Kosten

§57a Überprüfung Pkw

€ 69,90

§57a Überprüfung Lkw

€ 69,90

§57a Überprüfung Anhänger (ungebremst)

€ 39,90

§57a Überprüfung Anhänger (gebremst)

ab € 44,90

§57a Überprüfung Motorrad/Moped

€ 69,90

Nachkontrolle §57a

(Achtung! 28 Tage od. 1.000 Km)

€ 18 .-

§57a im Zuge von Service

€ 29,90
Alle Preise inkl. 20% Mwst.

Pickerl Überprüfung vom Profi

§57a Prüfstelle
Kfz-Meisterbetrieb
Kfz-Reparatur-Fachbetrieb

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Gut zu wissen

Beim Pkw

Der Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung beträgt 4 Monate nach Fälligkeit.

Beim Lkw

Aufpassen! Nicht mehr! Bei LKW (N1) gibt es keinen Toleranzzeitraum mehr.

In vielen Ländern gibt es keine oder kürzere Toleranzfristen. Auch wenn es rechtlich nicht zulässig ist, empfehlen wir daher, die Fahrten ins Ausland nur mit aktuell gültiger Begutachtungsplakette anzutreten.

Theoretisch drohen bis zu 5.000,- Euro Strafe – und zwar sowohl dem Zulassungsbesitzer als auch dem Lenker. Sollte ein Unfall auf einen Fehler zurückzuführen sein, der bei rechtzeitiger Begutachtung aufgefallen wäre, können Fahrzeughalter und Lenker außerdem zur Verantwortung gezogen werden.

Eine Ersatzplakette bekommt man bei jeder Begutachtungsstelle gegen Vorlage des Zulassungsscheins und des aktuellen Prüfgutachtens. Das Prüfgutachten gilt als amtliches Dokument und wird für die Ausstellung des neuen Pickerls im Original benötigt.

Ab 1. März 2020 werden die Begutachtungsfristen der Fahrzeugklasse L (Mopeds, Motorräder, Quads, Leichtfahrzeuge…) auf die bereits von PKWs bekannten „3-2-1 Intervalle“ umgestellt. Für Fahrzeuge, welche zwar vor dem 1. März 2020 zugelassen wurden, aber in die Fristen der 3-2-1 Regel hineinfallen (z.B.: Zulassung 2019), kann bei Fahrzeug-Zulassungsstellen (jedoch nicht bei §57a KFG Prüfstellen) die Ausgabe einer „Korrekturplakette“ mit einer Lochung entsprechend den neuen Intervallen angefordert werden.